Unfruchtbarmachung und freiwillige Entmannung. Die Innsbrucker Universitätskliniken und die Erbgesundheitsgerichte des Reichsgaues Tirol/Vorarlberg

Projekt

 

Beschreibung

Ziel dieser Auseinandersetzung ist die Darstellung der unterschiedlichen Kooperationsformen der involvierten Institutionen, die in ihrem Zusammenspiel zu einer "effizienten" Durchsetzung der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik beitrugen. Das Untersuchungsgebiet, nämlich Zwangssterilisierungen und „freiwillige Entmannungen", bei denen es sich trotz der Bezeichnung als „freiwillig" um Zwangsmaßnahmen handelte, beleuchtet einen bisher größtenteils unberücksichtigt gelassenen Bereich der gesellschaftlichen und politischen lnvolvierung der Universität Innsbruck. Das dadurch gewonnene Wissen ist nicht allein universitär von Interesse, auch hinsichtlich des erinnerungskulturellen Umgangs mit Opfern von Zwangssterilisierungen und Zwangskastrationen wird hier ein Beitrag geleistet. Dabei stehen innovative Fragestellungen im Zentrum, die auf die wenigen bereits existierenden Ergebnisse aufbauen und neue Aspekte in den Fokus rücken: so ist besonders die zentrale lnvolvierung der Universität Innsbruck in die regionale Erbgesundheitspolitik von grundlegendem Interesse. Einerseits, um darzulegen, wie sich diese Bildungsinstitution innerhalb des nationalsozialistischen Gesundheitssystems selbst positioniert hat und welche Aufgaben und Handlungsspielräume ihren Vertretern zukamen. Andererseits, um erstmals die unterschiedlichen Handlungsfelder der Innsbrucker Universitätsinstitute und -kliniken in diesem Zusammenhang umfassend darzustellen und damit auch den Einfluss dieser Institutionen im westösterreichischen NS-Gesundheitssystem sichtbar zu machen.

AntragstellerInnen

Universität Innsbruck - Institut für Zeitgeschichte

Website

Standort

Beschluss

15.05.2017

Kategorie

Forschung

Schwerpunkt

Wissenschaftliche Projekte

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.