Die jüdische Wiener Gartenarchitektin Helene Wolf (1899–1975). Ihre Arbeiten am neuen jüdischen Friedhof des Wiener Zentralfriedhofs und in der gärtnerischen Umschulung in Wien

Projekt

 

Beschreibung

Das vorliegende wissenschaftliche Projektvorhaben widmet sich der jüdischen Wiener Gartenarchitektin und Gärtnerin Helene Wolf. Gegenstand der Untersuchung sind Wolfs Entwurfsprojekt für den neuen jüdischen Friedhof beim Tor 4 des Wiener Zentralfriedhofs (1928) sowie ihre Tätigkeit in der gärtnerischen Umschulung (1938-1939). Zentrale Forschungsfragen: Wie sah der Entwurf für den jüdischen Friedhof aus? Wie wurden die räumlichen und gestalterischen Übergänge von der jüdischen Abteilung zum Restfriedhof ausgebildet? Wie entwickelte sich dieses Projekt im Zusammenspiel zwischen Gartenarchitektin, Architekt und Kultusgemeinde? Wie wurde das Bauprojekt abgewickelt und ausgeführt? Wer pflegte in der Folge die Anlage? Welche Rückschlüsse ermöglichen Entwurf, Projektgenese und Geschichte auf den heutigen Zustand und die weitere Entwicklung der Friedhofsanlage? Wie entwickelte sich Helene Wolfs Tätigkeit für die IKG ab März 1938? Welche Rolle spielte Wolf in den gärntnerischen Umschulungskursen? Welche Bedeutung hatte diese Tätigkeit für Wolf, die ab März 1938 selbst verfolgt und zur Aufgabe ihre Gartenbaubetriebes gezwungen wurde? Welche Personen waren in der gärtnerischen Umschulung beschäftigt beziehungsweise in Ausbildung? Welche Bedeutung hatten private und berufliche Netzwerke in dieser Phase?

AntragstellerInnen

Universität für Bodenkultur Wien, Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur, Institut für Landschaftsarchitektur

Website

Standort

Beschluss

02.03.2018

Kategorie

Forschung

Schwerpunkt

Wissenschaftliche Projekte

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.