Kärntens umkämpfte Grenze

Projekt

 

Beschreibung

Es ist die Erstellung einer 52-minütigen Dokumentation geplant. Die Grenze Kärntens zum ehemaligen Jugoslawien ist seit hundert Jahren heiß umstritten. In Kärnten sowie in Slowenien gab es Orte, die zum Großteil von Volksgruppen aus der jeweils gegenüberliegenden Nation besiedelt waren. Also lebten Kärntner SlowenInnen in Österreich und AltösterreicherInnen in Slowenien. Bis heute gibt es eine Volksgruppe von slowenisch-sprachigen KärntnerInnen im südöstlichen Teil des Landes. Dies sorgte immer wieder für Konflikte. Nach dem „Anschluss“ 1938 gab es bewaffneten Widerstand seitens der PartisanInnen gegen das NS-Regime, das die Kärntner SlowenInnen verfolgte und ermordete. 1944 kämpften circa 900 Kärntner PartisanInnen, das sind slowenische WiderstandskämpferInnen, gegen den Nationalsozialismus in Kärnten, während Kärntner SlowenInnen durch die Nationalsozialisten vertrieben und ermordet wurden. Kurz vor Kriegsende wurden am Peršmanhof noch Gräueltaten an der Zivilbevölkerung durch SS-Einheiten verübt. Dabei wurden elf Menschen, darunter sieben Kinder, brutal ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte die Vertreibung und Vernichtung von DeutschösterreicherInnen aus Slowenien. Erneut gab es nach Kriegsende Besitzansprüche und militärische Besetzungen durch die Jugoslawische Armee, doch es erfolgte die Besatzung durch die Briten. Ab 1955 verteidigte das neue Österreichische Bundesheer die Südgrenze gegen Tito-Jugoslawien. Vor allem in den 1970er-Jahren kam es zu Grenzzwischenfällen, Geheimdienstaktionen und Bombenanschlägen durch Agenten des jugoslawischen Geheimdienstes. Heute bemüht man sich mit völkerübergreifenden Veranstaltungen, die Beziehungen zwischen SlowenInnen und KärntnerInnen weiter zu verbessern.

AntragstellerInnen

Filmproduktion MINAPictures

Website

Standort

Beschluss

15.05.2020

Kategorie

Dokumentarfilm

Schwerpunkt

Gedenken / Erinnern

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.