Verfolgung und Rettungswiderstand: Untergetauchte Wiener Juden und Jüdinnen in Belgien 1940–1945

Projekt

 

Beschreibung

Untersuchungsgegenstand des Forschungsprojekts ist das Schicksal jüdischer Emigranten und Emigrantinnen im besetzten Westeuropa während der NS-Zeit. Eine sehr hohe Zahl von politisch und rassistisch Verfolgten aus Österreich floh nach dem „Anschluss“ nach Belgien, das als Exilland österreichischer Juden und Jüdinnen immer noch wenig erforscht ist. In Belgien hielten sich im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung besonders viele jüdische Flüchtlinge auf. Bei der im Sommer 1942 massiv verschärften Judenverfolgung sollten sie unter der Tarnung „Arbeitseinsatzbefehl“ als erste Gruppe systematisch deportiert werden. Als einzige Überlebensmöglichkeit blieb vielen nur die Flucht in den Untergrund, ein Leben im Versteck, als „U-Boot“ in einem fremden Land. „Untertauchen“, das Sich-Widersetzen gegen die Judenrazzien, das pure Überleben, war vor diesem Hintergrund eine Form von Widerstand. Der „Rettungswiderstand“, die Bereitschaft, verfolgten Juden und Jüdinnen zu helfen, sie bei sich aufzunehmen und mit dem Nötigsten zu versorgen war in Belgien größer als in anderen Ländern. Allein durch das „Comité de Défense des Juifs (CDJ)“ konnten mehr als 3.000 jüdische Kinder vor der Deportation gerettet werden – darunter auch einige „enfants cachés“ aus Wien. Aufgrund bisheriger Vorarbeiten konnten bereits einige sehr dramatische Schicksale von ÖsterreicherInnen in der belgischen Emigration und im Untergrund eruiert werden. Durch weiterführende Archivrecherchen soll die Geschichte dieser jüdischen „U-Boote“ aus Wien im belgischen Exil vertieft und ausgebaut werden. Später soll eine Publikation dieser Schicksalsverläufe dokumentiert und dargestellt werden.

AntragstellerInnen

Geschichts-Werkstatt Curriculum Vitae e.V.

Standort

Deutschland

Beschluss

21.12.2020

Kategorie

Forschung

Schwerpunkt

Wissenschaftliche Projekte

Fördermittel

Nationalfonds-Budget

Hinweis

Inhalt und Beschreibung der Projekte basieren grundsätzlich auf Angaben der jeweiligen AntragstellerInnen. Diese werden vom Nationalfonds für die Veröffentlichung auf der Website redigiert und anschließend ins Englische übersetzt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden.