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Außerordentliche "Gestezahlung" an Überlebende des Nationalsozialismus aus Österreich

22.09.2023

Die österreichische Bundesregierung hat am 20. September 2023 beschlossen, allen lebenden Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Damit bekräftigt Österreich seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes.

Außerordentliche Gestezahlung

Der Beschluss sieht eine einmalige außerordentliche Gestezahlung in der Höhe von rund 5.000 Euro an alle lebenden Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich vor. Nach Schätzungen kann von rund 3.500 bis 4.000 anspruchsberechtigten Personen in über 50 Ländern weltweit ausgegangen werden.

Der Nationalfonds wird mit den Auszahlungen heuer bei den ältesten Geburtsjahrgängen beginnen und 2024 fortsetzen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und bisherigen Leistungen für NS-Opfer wird der Nationalfonds eine rasche und effiziente Auszahlung dieser Mittel an die berechtigten Empfänger und Empfängerinnen gewährleisten.

Anspruchsvoraussetzungen

NS-Opfer, die bereits vom Nationalfonds anerkannt wurden und eine Gestezahlung erhalten haben, brauchen keinen weiteren Antrag zu stellen. Zur Auszahlung der außerordentlichen „Gestezahlung“ sind dem Nationalfonds eine aktuelle Lebensbestätigung, Kontaktdaten und eine Bankverbindung zu übermitteln.

NS-Opfer, die noch keine Gestezahlung durch den Nationalfonds erhalten haben und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können einen Antrag stellen.

Weitere Leistungen bei sozialer Bedürftigkeit

Zudem sieht der Beschluss für den betroffenen Personenkreis vor, dass bei sozialer Bedürftigkeit weiterhin Individualzahlungen beim Nationalfonds beantragt werden können. Diese Individualzahlungen stehen sozial bedürftigen NS-Opfern nach den Kriterien des Nationalfonds auch ab 2024 zur Verfügung.

Links

  • Außerordentliche Gestezahlung: Informationen und Formular
  • Beschluss der österreichischen Bundesregierung

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aktualisiert: 05.09.2025 - Version: 1.4.6