Beirat empfiehlt die Projekte Graz, Lackenbach, Kobersdorf und Ybbs/Göttsbach

Der Beirat empfiehlt in einem einstimmigen Beschluss an das Kuratorium, dass die Antragsteller in Hinkunft richtlinienkonforme Anträge einzureichen haben, die von einem Ziviltechniker überprüft und freigegeben worden sind.

Der Beirat kommt überein, die vorliegenden Anträge der IKG Wien für die Friedhöfe Graz, Lackenbach und Kobersdorf unter der Auflage zu empfehlen, dass jene Planungskosten denen keine Umsetzung folgt, aus den Anträgen herauszurechnen sind. Dies hat auch für alle weiteren Anträge zu gelten.

Der Beirat des Fonds empfiehlt des Weiteren dem Kuratorium einstimmig den Antrag der IKG Wien für den Friedhof Ybbs/Göttsbach (unter Auflagen) zu genehmigen.

Der Beirat des Fonds beschließt einstimmig den Antrag der IKG Wien für die Erweiterung der Grabstättenerfassungs-Datenbank zurückzustellen.

Der Beirat des Fonds beschließt einstimmig dem Kuratorium die Einrichtung einer zusätzlichen, permanenten Antragsfrist mit 1. September zu empfehlen.