Eröffnung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Am Montag, 5. Juni 2023 um 17 Uhr wird im Resselpark im Vierten Wiener Gemeindebezirk das vom Nationalfonds unterstützte Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen mit dem Titel "ARCUS (Schatten eines Regenbogens)" eröffnet.
Es sprechen:
- Martina Taig, Geschäftsführerin KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien
- Wolfgang Wilhelm, Leitung WASt (Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten)
- Hannes Sulzenbacher, Co-Leitung Zentrum QWIEN - Zentrum für queere Geschichte & Juryvorsitzender
- Hannah M. Lessing, Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
- Lea Halbwidl, Bezirksvorsteherin 4. Wiener Gemeindebezirk, Thomas Weber, Gemeinderat und Abgeordneter zum Wiener Landtag
- Veronica Kaup-Hasler, Amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft
Musikalische Begleitung durch Virginia Ernst.
Der lange Weg zur Anerkennung
Nach 1945 wurden Homosexuelle lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus wahrgenommen und anerkannt, zumal Homosexualität in Österreich bis zur kleinen Strafrechtsreform 1971 strafbar blieb. Die Diskriminierung in Bezug auf das Schutzalter wurde erst 2002 aufgehoben.
1995 konnten mit dem Nationalfondsgesetz erstmals Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom NS-Regime verfolgt worden waren, als Opfer anerkannt werden. Die im Nationalfondsgesetz angeführten Verfolgungsgründe – politische Gründe, Gründe der Abstammung, Religion, Nationalität, die sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige Behinderung, der Vorwurf der sogenannten Asozialität oder Gründe, die Menschen auf andere Weise zum Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts werden ließen – sind Ausdruck eines im Vergleich zu früheren Maßnahmen erweiterten Opferbegriffs. Das Nationalfondsgesetz ermöglichte so die Anerkennung verschiedener Opfergruppen, denen davor eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus versagt geblieben war.
Die Anerkennung des Unrechts war ein wichtiger Schritt, doch er kam für viele zu spät: In der Praxis wurde die gesetzliche Möglichkeit zur Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden, kaum in Anspruch genommen. Die Ursachen dafür sind nicht nur in dem Umstand zu suchen, dass diese Möglichkeit erst so spät geschaffen wurde, sondern vor allem wohl in der langen gesellschaftlichen Stigmatisierung. Dennoch hat die Berücksichtigung dieser Opfergruppe durch das Nationalfondsgesetz eine starke symbolische Bedeutung und entfaltet eine gesellschaftliche Signalwirkung. So wurde auch das Opferfürsorgegesetz entsprechend novelliert.
Nationalfonds-Logo in den Farben des Regenbogens
Seit 28 Jahren steht der Nationalfonds für die Anerkennung der aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten und für ihr Andenken, das der Nationalfonds mit zahlreichen Projekten unterstützt. In diesem Sinne setzt der Nationalfonds im Juni ein Zeichen der Solidarität mit der LGBTIQ+-Community und zeigt sich auf seiner Website und den Social Media Kanälen in den Farben des Regenbogens.