Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich beschließt erste Projektförderungen

Jüdische Friedhöfe in Deutschkreutz und Stockerau werden saniert

Am 20. Juni 2011 wurden in den Räumlichkeiten des Parlaments durch den neu eingerichteten "Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" erstmals Förderungen für dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten an zwei sanierungsbedürftigen jüdischen Friedhöfen beschlossen.

Damit können noch heuer Zahlungen aus Bundesmitteln für Maßnahmen zur Bewahrung der jüdischen Friedhöfe in Deutschkreutz und Stockerau erfolgen. Beide Gemeinden haben sich als erste Gemeinden bereit erklärt, nach erfolgter Instandsetzung in Zukunft für die Erhaltung der jüdischen Friedhöfe in ihrem Gemeindegebiet Sorge zu tragen und so einen wichtigen Beitrag zur Übernahme der historischen Verantwortung Österreichs zu leisten.

Mit dem "Washingtoner Abkommen" hatten die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika 2001 eine Vereinbarung zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus geschlossen, das neben anderen Maßnahmen auch (unter Punkt 8 des Anhangs A dieses Abkommens) die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs zur Restaurierung und Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich vorsah.

Im Dezember 2010 wurde – nach der Klärung kompetenzrechtlicher Fragen – mit der Erlassung des "Bundesgesetzes zur Errichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" (BGBl. I Nr. 99/2010) der entscheidende Schritt zur innerstaatlichen Umsetzung dieser Verpflichtung gesetzt: Dem beim Nationalrat eingerichteten Fonds wird in den nächsten 20 Jahren vom Bund jährlich ein Betrag in Höhe von einer Million Euro zugewendet; zudem sieht das Gesetz vor, dass die Eigentümer der jüdischen Friedhöfe für die Instandsetzungen Mittel in gleicher Höhe aufbringen.

Die Verwaltung des neu geschaffenen Fonds wurde dem "Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus" übertragen, dessen Kuratorium als oberstes Organ auch dem "Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" vorsteht. Die Empfehlungen für die Entscheidungen des Kuratoriums erfolgen durch einen Beirat unter dem fachkundigen Vorsitz der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes, Dr.in Barbara Neubauer, in dem neben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sowohl Bund als auch Länder, Städte und Gemeinden vertreten sind.

In den nächsten 20 Jahren werden mit Unterstützung des "Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" insgesamt mehr als 60 jüdische Friedhöfe in ganz Österreich – darunter einige von bedeutendem kulturhistorischem Wert, wie beispielsweise der jüdische Friedhof in Wien-Währing – vor dem Verfall bewahrt werden, sofern entsprechende Pflegevereinbarungen mit den betreffenden Städten und Gemeinden abgeschlossen werden.