Gedenktag in Schloss Hartheim 2025
Heute, am 1. Oktober, wird im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim mit der jährlichen Gedenkfeier der 30.000 Männer, Frauen und Kinder gedacht, die hier im Rahmen der nationalsozialistischen „Euthanasie“ ermordet wurden. Unter den Opfern waren Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Der Nationalfonds erkennt die hinterbliebenen Witwen und Witwer, Eltern und Kinder dieser Ermordeten als Opfer des Nationalsozialismus an.
Adolf Hitler unterzeichnete im Herbst 1939 den sogenannten „Gnadentoderlass“ – eine Geheimvollmacht für die NS-Euthanasie und somit auch für die Euthanasiemorde in Hartheim und fünf weiteren Tötungsanstalten im Deutschen Reich. Die Zentrale dieser Aktion befand sich in der Berliner Tiergartenstraße 4 („Aktion T4“).
Die Weitergabe des Wissens um die NS-Verbrechen ist ein Akt des Gedenkens. Daher fördert der Nationalfonds die wissenschaftliche Aufarbeitung nicht nur zu den Schicksalen der Opfer, sondern auch zu den Täterinnen und Tätern – wie etwa die aktuellen Biografien zu Franz Stangl und Christian Wirth.
Das Gedenken in Hartheim mahnt uns, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten und im Bewusstsein um die Würde jedes einzelnen Menschen Verantwortung für Gegenwart und Zukunft zu übernehmen.