Nationalfonds erhält neue Aufgaben und Strukturen für die Zukunft
Der Nationalrat hat heute einstimmig eine Novelle des Nationalfonds- und Friedhofsfondsgesetzes beschlossen. Die Aufgaben des Nationalfonds wurden unter anderem um die Unterstützung von Gedenkdienstleistenden sowie um internationale Austauschprogramme für Jugendliche erweitert. Eine wesentliche Neuerung ist auch die Umsetzung einer NS-Gedenkstätte für Roma und Sinti und die Übernahme eines Teils der Grabgebühren für Holocaust-Überlebende aus den Reihen der Roma und Sinti. Die Aufgabe des Fonds, lebensgeschichtliche Zeugnisse von Opfern des Nationalsozialismus zu sammeln und zu dokumentieren, wird zukünftig auch auf deren Familien und Nachkommen erweitert. Wie bisher wird der Nationalfonds auch in Zukunft alle Opfergruppen in seinen Projekten und Tätigkeiten berücksichtigen.
Die einstimmig angenommene Gesetzesnovelle des Friedhofsfonds ermöglicht, eine Intensivierung und Fortführung der Sanierung der 65 jüdischen Friedhöfe in Österreich für weitere 20 Jahre.
Um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Aufarbeitung der NS-Geschichte und diesbezüglicher Präventionsarbeit zu vertiefen, ist die Bereitstellung einer Plattform durch den Nationalfonds sowie eine jährlich stattfindende Konferenz vorgesehen.
Mit der Novelle wurde auch die Organisation des Nationalfonds adaptiert: so wird das Komitee des Fonds um vier weitere Mitglieder erweitert, um die wissenschaftliche Expertise auszubauen. Zudem wird der Hauptausschuss des Nationalrats in die Bestellung eines neuen Zweier-Vorstands eingebunden.