Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
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Nationalfonds unterstützt NS-Opfer und deren Nachkommen bei Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

20.09.2019

Der Nationalrat hat gestern Abend einstimmig eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes beschlossen, das den Verfolgten des NS-Regimes aus Österreich und deren direkte Nachkommen einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht. Damit wurde eine lange Forderung des Nationalfonds umgesetzt, die auch die schwierige Situation für die Opfer in der Nachkriegszeit bis 1955 berücksichtigt. "Ich danke allen im Parlament vertretenen Parteien, die diesen gemeinsamen Beschluss im Sinne der NS-Opfer und deren Nachkommen ermöglicht haben", so die Generalsekretärin des Nationalfonds, Hannah Lessing.

"Österreich ist eine starke und gewachsene Demokratie und hat sich in den letzten Jahrzehnten auch den schweren Zeiten seiner Geschichte gestellt. Die Möglichkeit Nachkommen von Holocaustopfern die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, ist ein Zeichen der Verantwortung und des tiefen Respektes auch der nachfolgenden Generationen den Opfern des Holocausts gegenüber", so der Vorsitzende des Kuratoriums des Nationalfonds, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.

Mit dem beschlossenen Gesetz, das ab 1. September 2020 gelten soll und auch Staatsbürger oder Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenlose umfasst, wurden nicht nur Lücken in der bisherigen gesetzlichen Regelung geschlossen, sondern auch dem Nationalfonds eine wichtige Rolle gesetzlich zuteil. Seit fast 25 Jahren unterstützt der Nationalfonds die in über 80 Ländern der Welt verstreut lebenden NS-Opfer und deren Nachkommen. Über die Jahre ist hierdurch ein einzigartiges Netzwerk von Kontakten entstanden, das nun im Sinne der "besonderen Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" genutzt werden kann, um die Antragsteller bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft als Sachverständige und mit den vorliegenden Dokumenten gegenüber den zuständigen österreichischen Behörden zu unterstützen.

Rückfragen & Kontakt:

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
+43 1 408 12 63
presse@nationalfonds.org

Weiterführende Links

  • Beschluss des Nationalrates (235/BNR)
  • Informationen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Website der MA 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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© Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
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aktualisiert: 08.04.2021 - Version: 1.4.5