Neue Projektförderrichtlinien und Schwerpunkte ab 2025

Das Kuratorium des Nationalfonds hat am 15. Oktober 2024 eine neue Schwerpunktsetzung für Projektförderungen gemäß Nationalfondsgesetz ab dem Jahr 2025 beschlossen.
Auf Empfehlung des Komitees des Nationalfonds wird im kommenden Jahr ein Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten gelegt, die der Identifikation und Bekämpfung von Desinformation in Online-Medien dienen. Im Fokus stehen dabei vor allem Projekte, die darauf abzielen, Desinformationen entgegenzuwirken, welche den Holocaust relativieren oder die Erinnerungskultur unterminieren.
Seit dem 7. Oktober 2023 ist ein vermehrtes Aufkommen von Narrativen in Online-Medien zu beobachten, die eine Verharmlosung des Holocaust und eine Delegitimierung des Gedenkens an die Verbrechen des Holocaust sowie dessen Opfer zum Ziel haben. Um diesen Desinformationen wirksam zu begegnen, sollen gezielt Inhalte erarbeitet werden, die Nutzerinnen und Nutzern von Online-Medien, insbesondere solchen, die aktiv gegen Desinformation vorgehen wollen, zur Verfügung gestellt werden. Diese Inhalte sind zudem von wesentlicher Bedeutung, um falsche oder irreführende Informationen zu kennzeichnen („flagging“) und Plattformen fundierte Argumente zu liefern, um diese blockieren zu können.
Für den Schwerpunkt wird im kommenden Jahr ein Drittel des gesamten Projektförderungsbudgets bereitgestellt.
Neue Richtlinie für die Projektförderung
Das Kuratorium hat darüber hinaus in diesem Jahr eine neue Richtlinie für die Projektförderung beschlossen. Im Wesentlichen wurden der inhaltliche Rahmen erweitert und die Abwicklungsprozesse der Förderungen präzisiert.
Künftig können auch Projekte gefördert werden, die den Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen, ebenso wie Projekte, die der wissenschaftlichen Erforschung der Rolle von Täterinnen und Tätern sowie Mitläuferinnen und Mitläufern im Nationalsozialismus dienen. Darüber hinaus werden weiterhin Bildungs- und Schulprojekte gefördert, um das Bewusstsein für die Vergangenheit zu stärken und eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Geschichte zu ermöglichen.
Förderberechtigt sind neben juristischen nun auch natürliche Personen. Eine Co-Förderung von Projekten ist nicht mehr verpflichtend. Zudem wurden die Einreichfristen für die Beschlussfassungen des Kuratoriums von bisher zwei auf vier Termine erweitert. Ab dem kommenden Jahr gelten der 1. Februar, 1. April, 1. September und 1. November als Einreichfristen.
Alle Details zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie für die Unterstützung von Projekten.