Novellierung des Nationalfondsgesetzes

Mit BGBl I 183/1998 wird das Nationalfondsgesetz dahingehend novelliert, dass der Nationalfonds mit der Verwertung der gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen übereigneten Kunstgegenstände beauftragt wird.