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Rund 215 Millionen US-Dollar an rund 25.000 Berechtigte ausbezahlt

23.05.2019

Mit 30. April 2019 sind die letzten Fristen für den Bezug von Leistungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus abgelaufen.

Bis Anfang Mai 2019 konnten an 24.706 Begünstigte Angebote für die abschließende Zahlung gesandt und 22.281 abschließende Zahlungen durchgeführt werden. Im Rahmen der abschließenden Zahlung wurden bis zu diesem Zeitpunkt rund 53,4 Millionen US-Dollar geleistet, die Gesamtauszahlungen aus dem Entschädigungsfonds belaufen sich bis Mai 2019 auf rund 214,9 Millionen US-Dollar.

Rund 1.200 Anträge, die einer Gesamtsumme von rund 1,9 Millionen US-Dollar entsprechen, konnten nicht vollständig ausbezahlt werden und sind somit verjährt. Im Entschädigungsfondsgesetz war vorgesehen, dass verbleibende Gelder dem Nationalfonds zufallen. Da die 210 Millionen US-Dollar, mit denen der Entschädigungsfonds ursprünglich dotiert war, aufgebraucht sind und mit Novelle BGBl I 54/2009 umgerechnet rund 4,5 Millionen US-Dollar vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden, findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Nachdem alle 20.702 beim Entschädigungsfonds eingelangten Anträge auf Vermögensentschädigung 2012 entschieden waren, wurde vom zuständigen Antragskomitee festgelegt, alle bis 31. Dezember 2013 nicht zustellbaren Entscheidungen durch Hinterlegung beim Generalsekretariat zuzustellen. Am 31. Dezember 2013 wurden auf dieser Basis rund 500 Entscheidungen hinterlegt.

Mit Novelle des Entschädigungsfondsgesetzes, BGBl I 9/2013 wurde die Verjährung von Leistungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds gesetzlich geregelt. Gemäß dieser Novelle konnten die vom Antragskomitee zuerkannten Leistungen von den Berechtigten innerhalb von fünf Jahren nach Zustellung der Entscheidung, mindestens jedoch bis 31. Dezember 2017, in Anspruch genommen werden. Der Großteil der noch nicht vollständig ausbezahlten Anträge verjährte bereits mit dem 31. Dezember 2017, die letzten Verjährungsfristen endeten am 30. April 2019.

Im Zuge der Information über die Verjährung der Ansprüche wurde die vom Entschädigungsfonds durchgeführte Personensuche vor allem durch Recherchen im Internet intensiviert. Die Antragstellenden beziehungsweise die zur Verfahrensfortsetzung legitimierten Personen wurden schriftlich und telefonisch kontaktiert und über das bevorstehende Ende der Verjährungsfrist benachrichtigt. Dadurch sowie durch Veröffentlichungen und andere Publizitätsmaßnahmen konnten seit Hinterlegung der nicht zustellbaren Entscheidungen Ende 2013 bis zum Ende der letzten Verjährungsfrist am 30. April 2019 insgesamt rund 4,1 Millionen US-Dollar an AntragstellerInnen bzw. zur Verfahrensfortsetzung berechtigte Personen geleistet werden.

Jahr Auszahlungssumme
2014 774.851,30 US-Dollar
2015 789.836,45 US-Dollar
2016 690.952,59 US-Dollar
2017 1,010.838,27 US-Dollar
2018 578.742,41 US-Dollar
2019 291.651,15 US-Dollar

Noch offene Aufgaben des Entschädigungsfonds sind die Publikation des Schlussberichts des Antragskomitees als Buch in Deutsch und Englisch sowie die Funktion als Geschäftsstelle der Schiedsinstanz für Naturalrestitution, die 2018 ihren Schlussbericht vorgelegt hat und zu deren Verfahren teilweise noch Wiederaufnahmefristen offen sind. Zudem gilt es, die Datenbanken, die Akten und die im Rahmen der Unterstützung des Antragskomitees und der Schiedsinstanz seit 2001 erstellten und gesammelten Materialien und Unterlagen zu sichern und zu dokumentieren.

Derzeit laufen Vorkehrungen für den administrativen Abschluss des Entschädigungsfonds. Dazu zählen die Beendigung der vom Entschädigungsfonds abgeschlossenen Verträge und die Abschlussrechnung über die Mittel des Fonds. Mit der vollständigen Erfüllung seiner Aufgaben gilt der Entschädigungsfonds als aufgelöst.

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aktualisiert: 05.09.2025 - Version: 1.4.6