Verfahren gegen den Publizisten Stephan Templ erfolgreich beendet
Das von der Parlamentsdirektion und dem Allgemeinen Entschädigungsfonds unterstützte Verfahren einer Mitarbeiterin des Allgemeinen Entschädigungsfonds gegen Stephan Templ wurde erfolgreich beendet. Nachdem Herr Templ gegen die erlassene einstweilige Verfügung kein Rechtsmittel erhoben hat, hat er sich im Hauptverfahren in einem Vergleich gerichtlich dazu verpflichtet, die gegen die Klägerin gerichteten unwahren und rufschädigenden Äußerungen zu unterlassen und zu widerrufen. Das entsprach vollständig dem inhaltlichen Klagebegehren. Der Vergleich ist seit Anfang August 2018 rechtswirksam, die Widerrufe sind erfolgt.