Mietrechtsentschädigung

In Umsetzung des Washingtoner Abkommens wurde der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 2001 durch Gesetzesnovelle (BGBl. I Nr. 11/2001) mit der Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände betraut.

Für die Auszahlungen im Rahmen der Mietrechtsentschädigung wurde ein Gesamtbetrag von 150 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2004 eingereicht werden.

An die rund 23.000 AntragstellerInnen bzw. deren ErbInnen wurden eine Pauschalsumme von je 7.630 Euro bzw. 7.000 US-Dollar sowie eine Nachzahlung von je 1.000 Euro ausbezahlt.

Die verbliebenen Restmittel, die nicht mehr zur Verteilung gelangen konnten, kommen seit 2013 im Sinne der Verpflichtung des Washington Agreement auf andere Weise Opfern des Nationalsozialismus zugute: Sie werden auf Grundlage einer Gesetzesnovelle (BGBl. I Nr. 9/2013) für Programme zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus verwendet.