Organe des Nationalfonds

Die Organe des Nationalfonds sind das Kuratorium, die Generalsekretärin und das Komitee. Sie sind im folgenden Organigramm rot gekennzeichnet, die Organe des Entschädigungsfonds gelb und jene des Friedhofsfonds grün.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionGeneralsekretärin
Organigramm

Generalsekretärin

Die Generalsekretärin dient gemäß § 6 Abs 1 Nationalfondsgesetz der Unterstützung des/der Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Verwaltung des Nationalfonds und bereitet die Beschlüsse und Entscheidungen des Kuratoriums und des Komitees des Nationalfonds vor. Die Generalsekretärin wird vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz des Nationalrates bestellt. Die Generalsekretärin hat auch die Aufgabe, die Verbindung zwischen Österreich und den im Ausland lebenden Opfern des Nationalsozialismus zu pflegen.

Personelle Zusammensetzung

Prof. Mag.a Hannah M. Lessing, Generalsekretärin

Mag. Judith Pfeffer, MA, a.i. Generalsekretärin-Stv.