Organe des Nationalfonds

Die Organe des Nationalfonds sind das Kuratorium, die Generalsekretärin und das Komitee. Sie sind im folgenden Organigramm rot gekennzeichnet, die Organe des Entschädigungsfonds gelb und jene des Friedhofsfonds grün.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionGeneralsekretärin
Organigramm

Komitee

Das Komitee des Nationalfonds entscheidet im Umfang seiner Ermächtigung (§ 4 Abs. 1 Z 4 NF-G) über die Zuerkennung von Leistungen. Der/die Vorsitzende des Komitees (oder sein/ihr bzw. seine/ihre StellvertreterIn) hat dem Kuratorium in jeder Kuratoriumssitzung über die in der Zwischenzeit vom Komitee getroffenen Entscheidungen zu berichten.

Dem Komitee des Nationalfonds gehören der/die Vorsitzende des Kuratoriums oder ein von ihm/ihr bestellter/bestellte VertreterIn als Vorsitzende/Vorsitzender, ein weiteres vom Kuratorium bestelltes Mitglied als StellvertreterIn des/der Vorsitzenden sowie drei weitere Mitglieder an, die von der/dem Vorsitzenden des Kuratoriums mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates ernannt werden (§ 5 Abs 1 NF-G).

An der Spitze des Komitees steht der/die NationalratspräsidentIn. Seit Gründung des Nationalfonds 1995 bis zum Jahr 2002 war Dr. Heinz Fischer (SPÖ) Vorsitzender des Komitees, von Dezember 2002 bis zum Oktober 2006 Dr. Andreas Khol (ÖVP), von Oktober 2006 bis August 2014 Mag.a Barbara Prammer (SPÖ) und von September 2014 bis Dezember 2017 Doris Bures (SPÖ). Seit Dezember 2017 ist Mag. Wolfgang Sobotka (ÖVP) Vorsitzender des Kuratoriums.

Personelle Zusammensetzung

Mitglieder

Doris Bures, Zweite Präsidentin des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, Univ.-Prof., Bundesminister a. D.

Dr. Susanne Janistyn-Novak, Parlamentsvizedirektorin

Mag. Wolfgang Sobotka, Nationalratspräsident (Vorsitzender)