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Aufruf des DÖW zur Überprüfung der Namen für die Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte

07.07.2020

Am Ostarrichipark im 9. Wiener Gemeindebezirk entsteht die Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte. Auf Steintafeln werden die Namen der in der Shoah ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich eingraviert sein – als Erinnerung an über 64.000 geraubte Leben.

Das DÖW hat in jahrelanger Arbeit eine Datenbank erstellt, in der die Namen der österreichischen Holocaustopfer erfasst wurden; sie bildet die Grundlage für die neue Gedenkstätte. Für die Überprüfung der Namen ersucht das DÖW nun die Familien der Opfer um Hilfe.

Gerne teilen wir den Aufruf des DÖW, die Shoah-Opfer-Datenbank online einzusehen und die Opfernamen auf Vorfahren zu überprüfen.

Rückmeldungen sind direkt an das DÖW (office@doew.at) zu richten und können bis 10. August 2020 berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie diesen Aufruf mit möglichst vielen Menschen, damit dieses Zeitfenster bestmöglich genutzt werden kann – denn kein Name soll vergessen werden!

Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte in Wien

Aufruf zur Überprüfung der Namen, 2. Juli 2020

In Erinnerung an die in der Shoah ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich wird eine Gedenkstätte im Ostarrichipark errichtet.

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hat über Jahrzehnte die Namen und Daten der österreichischen Holocaustopfer recherchiert. Die so entstandene Datenbank der Opfernamen bildet die Grundlage des Denkmals. Um sicherzustellen, dass möglichst alle Namen auf diesem Monument Berücksichtigung finden, bitten wir Angehörige und Nachkommen, die auf der Homepage des DÖW einsehbare Opferdatenbank zu konsultieren.

Die angeführten Namen und Daten beruhen ausnahmslos auf Angaben in offiziellen Dokumenten. Die Liste der Holocaustopfer umfasst ehemalige österreichische StaatsbürgerInnen, in Österreich geborene sowie heimatberechtigte Personen sowie Personen, die über die Dauer von 10 Jahren in Österreich wohnhaft waren. Sollten österreichische Opfer im Ausland aufgegriffen und von dort deportiert worden sein, so kann es vorkommen, dass sie in der derzeit vorliegenden Liste nicht enthalten sind. Etwaige Abweichungen in der Schreibweise der Namen können durch die in der Habsburgermonarchie übliche unterschiedliche Schreibweise von Namen durch ungarische, slawischsprachige und deutsche Behörden entstanden sein. Die Schreibweise des DÖW beruht auf der letztgültigen Schreibweise in den österreichischen Dokumenten.

Das Dokumentationsarchiv bittet Angehörige und Nachkommen österreichischer Holocaustopfer sich mit ihren Informationen direkt an das DÖW zu wenden: office@doew.at.

Bis zum Stichtag 10. August 2020 eingebrachte Ergänzungen und Änderungen können noch auf der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte berücksichtigt werden. Die nach dem 10. August 2020 bekannt gegebenen Opfer können nachgetragen und auf einer weiteren Stele der Gedenkstätte verewigt werden.

Die Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte wurde von Kurt Tutter initiiert. Für den Verein zur Errichtung einer Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte ist es von besonderer Bedeutung, dieses Erinnerungsprojekt gemeinsam mit der Bundesregierung, den Bundesländern, der Stadt Wien, der Österreichischen Nationalbank, dem Nationalfonds der Republik Österreich und dem DÖW unter Schirmherrschaft des Nationalratspräsidenten umsetzen zu können.

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Mag. Dr. Peter Stadlbauer
T: +43 1 408 12 63
E: presse@nationalfonds.org
 
 

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aktualisiert: 12.08.2022 - Version: 1.4.6