Bekanntmachung der Hinterlegung von Dokumenten

Das Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds hat seine Aufgabe nach zehn Jahren nahezu erfüllt. Mit der Novellierung des Entschädigungsfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 9/2013) ist das Antragskomitee nunmehr in der Lage, seine Aufgaben abschließend zu erledigen und den gesetzlichen Auftrag, verbleibende Mittel dem Nationalfonds der Republik Österreich für Programme zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, zu erfüllen.

Um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, hat das Antragskomitee in seiner Sitzung vom 25. Juni 2012 eine Änderung der Verfahrens- und Geschäftsordnung beschlossen und veröffentlicht. Demnach werden alle Entscheidungen, die bis 31. Dezember 2013 nicht an die AntragstellerInnen zugestellt werden und somit in Rechtskraft erwachsen können,[1]  mit 1. Jänner 2014 beim Generalsekretär des Entschädigungsfonds hinterlegt. Diese Hinterlegungen werden auf der Website des Allgemeinen Entschädigungsfonds bekannt gemacht.  Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen die Bekanntmachungen unter Wahrung der Anonymität der Leistungsberechtigten.

Nach einem Monat gelten die hinterlegten Entscheidungen als zugestellt. Damit sind Rechtsbehelfe noch für zwei Monate sowie Einbeziehungen von MiterbInnen noch für drei Monate möglich. Nach Ablauf dieser Fristen werden alle Entscheidungen rechtskräftig.

Die vom Antragskomitee zuerkannten Leistungen können von den Berechtigten innerhalb von fünf Jahren nach Zustellung der Entscheidung, mindestens jedoch bis 31. Dezember 2017,[2] in Anspruch genommen werden.

[1] Gründe für eine nicht erfolgte Zustellung sind, dass einerseits die aktuellen Kontaktdaten von AntragstellerInnen nicht mehr bekannt sind und andererseits Antragstellende vor dem Abschluss des Verfahrens verstorben sind und ihre ErbInnen trotz umfassender Suche nicht eruiert werden konnten.

[2] Für alle Entscheidungen, die bis Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner 2013 zugestellt wurden, begann die Verjährungsfrist an diesem Tag zu laufen und endet somit am 31. Dezember 2017.