Der Allgemeine Entschädigungsfonds sucht nach ErbInnen von verstorbenen AntragstellerInnen
Ein Großteil der Zahlungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Vermögensverluste konnte bereits geleistet werden. Es gibt jedoch noch Fälle, in denen AntragstellerInnen vor Erhalt der abschließenden Zahlung verstorben sind und dem Allgemeinen Entschädigungsfonds weder potenzielle ErbInnen noch Kontaktpersonen bekannt sind.
Falls Sie Erbe/In oder VertreterIn der Verlassenschaft einer verstorbenen Person sind, die selbst noch einen Antrag beim Allgemeinen Entschädigungsfonds gestellt hat, dann senden Sie bitte ein Email mit folgenden Informationen an gsf-sekretariat@nationalfonds.org
- Name der/des Verstorbenen
- Geburtsdatum der/des Verstorbenen
- Letzter Wohnsitz der/des Verstorbenen
- Ihren Namen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis zu dem/der Verstorbenen
- Ihre Kontaktdaten (Postadresse, Telefonnummer)
- Nachweis der Erbberechtigung, offizielle Erbrechtsdokumente, zB: Erbschein (Deutschland), certificat d´héredité, acte de notoriété (Frankreich), Erberlass oder Testamentsbewilligung (Israel), Verklaring van Erfrecht (Niederlande), Probate, Certificate of Appointment of Executors, Letters Testamentary, Trust Agreement (zB: USA)