Fristablauf für Anträge auf Naturalrestitution - Expiring of Deadline for Applications for In Rem Restitution

Am 31. Dezember 2006 endet die Frist für Rückstellungsanträge an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution! Bis Ende des Jahres 2006 können Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen, die durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und am 17. Jänner 2001 in öffentlichem Eigentum standen, von den ehemaligen EigentümerInnen oder deren ErbInnen zurückgefordert werden.

Neben der Republik Österreich haben sich die Stadt Wien, die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg sowie einige Gemeinden dem Schiedsinstanzverfahren angeschlossen. Siehe dazu die jeweiligen Regierungs- bzw. Gemeinderatsbeschlüsse im Volltext.

Anträge auf Naturalrestitution können per Post oder Fax an den Allgemeinen Entschädigungsfonds übermittelt oder persönlich an dessen Büroadresse übergeben werden. Hier gelangen Sie zu den Kontaktadressen. An den Tagen vom 27., 28. und 29. Dezember ist an der Büroadresse zwischen 9:00 und 17:00 Uhr ein Journaldienst eingerichtet, um Anträge nach Anmeldung beim Portier im Empfangsbereich, Haus Kirchberggasse 33, 1070 Wien, entgegenzunehmen. An den Tagen vom 30. und 31. Dezember ist eine persönliche Antragseinreichung nur mehr beim Parlamentsgebäude, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1010 Wien, möglich: Sicherheitszentrale/Eingang auf der Parlamentsvorderseite links hinter der Rampe.

  • Antragsformular für Naturalrestitution
  • Merkblatt für die Antragstellung für Naturalrestitution

Bereits abgelaufene Fristen

Die Frist für Anträge auf finanzielle Entschädigungsleistungen beim Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds ist am 28. Mai 2003 abgelaufen! Hier gelangen Sie zur aktuellen Verfahrenstatistik des Antragskomitees.

Die Frist für Anträge auf Abgeltung entzogener Bestandrechte an Wohnungen und Geschäftsräumen, von Hausrat und persönlichen Wertgegenständen (Mietrechtsentschädigung) beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist am 30. Juni 2004 abgelaufen!

Offene Fristen

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, Anträge für die so genannte Gestezahlung beim Nationalfonds einzureichen.

  • Antragsformular für die Zuerkennung der Gestezahlung

Darüber hinaus können Sie sich um Kofinanzierung für Projekte mit Holocaust-Bezug bewerben. Näheres dazu finden Sie im Bereich Projekte.

  • Antragsformular für die Gewährung von Projektmitteln
  • Richtlinien für Projektförderungen

Weitere aktuelle Informationen

Anfang 2007 wird eine englische Version der Homepage zur Verfügung stehen.