Fristablauf für Anträge auf Naturalrestitution

Am 31. Dezember 2007 endet die Frist für Rückstellungsanträge an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution! Bis Ende des Jahres 2007 können Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen, die durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und am 17. Jänner 2001 in öffentlichem Eigentum standen, von den ehemaligen EigentümerInnen oder deren ErbInnen zurückgefordert werden.

Neben der Republik Österreich haben sich die Stadt Wien, die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg sowie die Gemeinden Bad Ischl, Eisenstadt, Grieskirchen, Kittsee, Mattersburg, Oberwart, Purkersdorf, Rechnitz, Stockerau, Wiener Neudorf und Vöcklabruck dem Schiedsinstanzverfahren angeschlossen.

Anträge auf Naturalrestitution können per Post oder Fax (+43 1 310 00 88) an den Allgemeinen Entschädigungsfonds übermittelt oder persönlich an dessen Büroadresse übergeben werden: Hier gelangen Sie zu den Kontaktadressen. Am 27. und 28. Dezember zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und am 31. Dezember zwischen 7:00 und 12:00 Uhr werden Anträge beim Portier im Empfangsbereich an der Büroadresse Haus Kirchberggasse 33, 1070 Wien, entgegengenommen. Am 31. Dezember nachmittags ist eine persönliche Antragseinreichung nur mehr beim Parlamentsgebäude, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1010 Wien, möglich: Sicherheitszentrale/Eingang auf der Parlamentsvorderseite links hinter der Rampe.

  • Antragsformular für Naturalrestitution
  • Merkblatt für die Antragstellung für Naturalrestitution

Bereits abgelaufene Fristen

Die Frist für Anträge auf finanzielle Entschädigungsleistungen beim Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds ist am 28. Mai 2003 abgelaufen! Die Frist für Anträge auf Abgeltung entzogener Bestandrechte an Wohnungen und Geschäftsräumen, von Hausrat und persönlichen Wertgegenständen (Mietrechtsentschädigung) beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist am 30. Juni 2004 abgelaufen!

Offene Fristen

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, Anträge für die sogenannte Gestezahlung beim Nationalfonds einzureichen.

  • Antragsformular für die Zuerkennung der Gestezahlung

Darüber hinaus können Sie sich um Kofinanzierung für Projekte mit Holocaust-Bezug bewerben. Näheres dazu finden Sie im Bereich Projekte.

  • Antragsformular für die Gewährung von Projektmitteln
  • Richtlinien für Projektförderungen