Fristablauf Naturalrestitution

Die Frist zur Einbringung von Anträgen auf Naturalrestitution endete am 31. Dezember 2009 für Vermögen, das sich zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum eines der folgenden Länder oder Gemeinden befunden hat: Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien, Bad Ischl, Grieskirchen, Kobersdorf, Korneuburg, Mattersburg, Oberwart, Purkersdorf, Vöcklabruck oder Wiener Neudorf. Anträge auf Rückstellung von Vermögen des Landes Niederösterreich sowie der Gemeinde Frauenkirchen sind weiterhin möglich.

Ein Antrag galt als rechtzeitig eingebracht, wenn das Antragsformular spätestens an diesem Tag bei der Postadresse des Entschädigungsfonds  einlangte oder die Postsendung, die das Antragsformular enthält, den Poststempel spätestens dieses Tages trug. Weiters galt die Frist als gewahrt, wenn der Antrag per Fax  oder Email  bis spätestens 31. Dezember 2009 vorab gesendet wurde. In diesen Fällen war der Originalantrag ehestmöglich nachzureichen.

Alle aktuell geltenden Fristen finden Sie auf der Seite "Fristen für die Antragstellung".

Zudem konnten Anträge zu folgenden Zeiten auch persönlich beim Portier abgegeben werden:

28. – 29. 12. 2009: 8.00 bis 17.00 Uhr
30.12.2009: 7:00 bis 12:00 Uhr
Allgemeiner Entschädigungsfonds
Kirchberggasse 33, 1070 Wien
Fax: +43 1 310 00 88
Email: gsf-sekretariat@nationalfonds.org