Fristende für Naturalrestitutionsanträge

Am 31. Dezember 2007 endete die Frist für Rückstellungsanträge an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution! Bis Ende des Jahres 2007 konnten Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen, die durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und am 17. Jänner 2001 in öffentlichem Eigentum standen, von den ehemaligen EigentümerInnen oder deren ErbInnen zurückgefordert werden.

Neben der Republik Österreich haben sich die Stadt Wien, die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg sowie die Gemeinden Bad Ischl, Eisenstadt, Grieskirchen, Kittsee, Mattersburg, Oberwart, Purkersdorf, Rechnitz, Stockerau, Wiener Neudorf und Vöcklabruck dem Schiedsinstanzverfahren angeschlossen.

[Die aktuellen Fristen und eine komplette Liste der Länder und Gemeinden, die sich dem Verfahren der Schiedsinstanz angeschlossen haben, finden sie hier.]

Abgelaufene Fristen

Die Frist für Anträge auf finanzielle Entschädigungsleistungen beim Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds ist am 28. Mai 2003 abgelaufen! Aktuelle Zahlen zur Antragsbearbeitung des Antragskomitees finden Sie hier.

Die Frist für Anträge auf Abgeltung entzogener Bestandrechte an Wohnungen und Geschäftsräumen, von Hausrat und persönlichen Wertgegenständen (Mietrechtsentschädigung) beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist am 30. Juni 2004 abgelaufen!

Offene Fristen

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, Anträge für die sogenannte Gestezahlung beim Nationalfonds einzureichen.

  • Antragsformular für die Zuerkennung der Gestezahlung

Darüber hinaus können Sie sich um Kofinanzierung für Projekte mit Holocaust-Bezug bewerben. Näheres dazu finden Sie im Bereich Projekte.

  • Antragsformular für die Gewährung von Projektmitteln
  • Richtlinien für Projektförderungen