Schiedsinstanz: Fristverlängerung

Bis Ende 2009 sind Anträge auf Rückstellung von Liegenschaften im Eigentum der Stadt Wien, des Landes Vorarlberg und einiger Gemeinden wieder möglich.

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 hat der Wiener Gemeinderat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Antragsfrist für Naturalrestitution gemäß Entschädigungsfondsgesetz (EF-G) zu verlängern. Ebenso haben das Land Vorarlberg und einige Gemeinden die Antragsfrist verlängert.

Damit sind Anträge auf Rückstellung von Liegenschaften, die sich zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum der genannten Gebietskörperschaften befanden, bis Ende 2009 möglich. Ebenso kann die Rückgabe von beweglichem Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen von diesen oder deren Rechtsnachfolger beantragt werden.

Die allgemeine Antragsfrist für Naturalrestitution nach dem EF-G endete am 31. Dezember 2007. Weiterhin können sich Länder und Gemeinden, die sich bisher noch nicht dem Naturalrestitutionsverfahren der Schiedsinstanz anschlossen haben (Opt-In), von dieser Möglichkeit gemäß BGBl. I 89/2008 bis Ende 2009 Gebrauch machen. Nach diesem Zeitpunkt ist dafür die Zustimmung der Schiedsinstanz notwendig. Die jeweiligen Fristen werden auf der Website des Allgemeinen Entschädigungsfonds (www.nationalfonds.org) bekannt gegeben.