Schiedsinstanz für Naturalrestitution: Antragsbearbeitung abgeschlossen
Die Bearbeitung aller 2.307 Anträge auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen an die unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution ist abgeschlossen.
Der letzte noch offene Antrag an die Schiedsinstanz wurde am 30. November 2018 zurückgezogen. Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat insgesamt über 2.006 Anträge entschieden, 69 Anträge wurden zurückgezogen und 232 Anträge wurden ohne Entscheidung abgeschlossen.
Insgesamt restituierte die öffentliche Hand auf Grundlage der Entscheidungen der Schiedsinstanz Liegenschaftsvermögen in der Höhe von rund 48 Millionen Euro an 140 AntragstellerInnen, davon kamen rund neun Millionen Euro als vergleichbarer Vermögenswert von den öffentlichen EigentümerInnen zur Auszahlung. Alle Empfehlungen der Schiedsinstanz wurden von den jeweiligen Gebietskörperschaften vollständig umgesetzt.
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution wurde aufgrund des Washingtoner Abkommens und des Entschädigungsfondsgesetzes 2001 beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet. Sie entscheidet über Anträge auf Naturalrestitution von Vermögenswerten aus öffentlichem Eigentum. Je ein Mitglied der Schiedsinstanz wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten und der Regierung Österreichs nominiert. Der Vorsitzende wurde von diesen zwei Mitgliedern gewählt. Vorsitzender der Schiedsinstanz ist em.o.Univ.-Prof. Josef Aicher; von US-amerikanischer Seite wurde Univ.-Prof. August Reinisch nominiert und von österreichischer Seite der ehemalige Botschafter Erich Kussbach.
Rückfragehinweis
Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Schiedsinstanz für Naturalrestitution
Tel. +43 1 408 12 63
E-Mail: presse@nationalfonds.org