Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von geflohenen NS-Opfern
Seit 1. September 2020 können Nachkommen von geflohenen NS-Opfern die österreichische Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren durch schriftliche Anzeige erwerben – eine Möglichkeit, die gerne angenommen wird. Die zuständige Wiener Landesregierung (MA35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft) konnte im vergangenen Jahr mehr als 6.600 Verfahren positiv abschließen, knapp 4.000 Personen haben die österreichische Staatsbürgerschaft bereits formal erhalten.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in enger Kooperation und in laufendem Austausch mit den Bundesministerien BMI und BMEIA, der IKG Wien und dem Nationalfonds, der gemäß § 58c der MA35 im Verfahren als Sachverständiger und für Recherchen und Anfragen zur Verfügung steht. Gemeinsames Ziel ist es, die Nachkommen im Verfahren bestmöglich zu unterstützen.
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist für viele Nachkommen ein wichtiger Schritt, der die Verbundenheit mit Österreich ausdrückt.
Am 1. September vor 26 Jahren öffnete der Nationalfonds der Republik Österreich erstmals seine Tore für alle Opfer des Nationalsozialismus. Seither unterstützt der Nationalfonds die in über 80 Ländern der Welt verstreut lebenden NS-Opfer und ihre Nachkommen.
Für Generalsekretärin Hannah Lessing ist die Unterstützung beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ein weiterer Ausdruck der besonderen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, die im Nationalfondsgesetz vor 26 Jahren festgeschrieben wurde.