Alle Entscheidungen des Antragskomitees, die bis 31. Dezember 2013 nicht zugestellt werden konnten und daher nicht in Rechtskraft erwachsen sind, wurden gemäss § 22a (Abs. 5) der Verfahrens- und Geschäftsordnung des Antragskomitees mit 1. Jänner 2014 beim Generalsekretariat des Allgemeinen …