Unterstützung bei Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

2019 wurde die Novelle zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, die einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen ermöglicht.

Mit 1. September 2020 traten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern in Kraft. Ab diesem Datum ist ein Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für berechtigte Personen durch schriftliche Anzeige – das heißt ohne Antragstellung – möglich.

In Österreich ist in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten grundsätzlich die Magistratsabteilung 35 (MA 35) zuständig:

MA 35 Fachbereich Staatsbürgerschaft
1200 Wien, Dresdner Straße 93, Block C
E-Mail:
Website der MA 35, Fachbereich Staatsbürgerschaft

Die MA35 ist als zuständige Behörde daher die erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen, die einen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft betreffen.

Personen, die im Ausland leben, können die Anzeige bei ihrer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) legen, welche bei der Anzeigelegung berät und das Anzeigeformular samt Beilagen an die MA35 übermittelt.

Die Anzeigelegung ist unbefristet und gebührenfrei möglich.

Eine anwaltliche Unterstützung ist nicht erforderlich.

Welche Dokumente sind für die Anzeigelegung erforderlich?

Um die Anzeigelegung vorzubereiten, hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Abstimmung mit der MA35 einen Online-Fragebogen (verfügbar in Deutsch, Englisch, Spanisch und Hebräisch) entwickelt, der eine individuelle Beratung – insbesondere bezüglich der im konkreten Fall erforderlichen Dokumente – ermöglicht.

Sollten bei Anzeigelegung noch nicht alle erforderlichen Dokumente vorliegen, unterstützt die MA35 im weiteren Verfahren mit ergänzenden Recherchen.

Die neue Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes sieht vor, dass die MA35 als zuständige Behörde den Nationalfonds als Sachverständigen beiziehen kann. In diesem Sinne steht der Nationalfonds zur Unterstützung in Verfahren zur Verfügung und ist bei Recherchen nach etwaig notwendigen Dokumenten behilflich.

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