Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus den Reihen der Rom:nja und Sinti:zze

Der Nationalfonds ist seit der Gesetzesnovelle 2024 mit der Planung, Errichtung und künftigen Instandhaltung einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus den Reihen der Rom:nja und Sinti:zze betraut.

Eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus der Volksgruppe der Rom:nja und Sinti:zze ist weit mehr als ein bauliches Vorhaben. Sie steht für die Verantwortung, an den nationalsozialistischen Völkermord zu erinnern und dessen Opfer angemessen zu würdigen.

Eine zentrale Gedenkstätte in der Bundeshauptstadt trägt dazu bei, eine bislang zu wenig sichtbare Opfergruppe stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und den nationalsozialistischen Völkermord an den Rom:nja und Sinti:zze in der österreichischen Erinnerungskultur zu verankern.

Dem Nationalfonds ist es ein wesentliches Anliegen, die Mitglieder der Volksgruppe sowie den Volksgruppenbeirat in den gesamten Planungs- und Errichtungsprozess einzubinden. Der Prozess wird dialogorientiert und unter Zuziehung von Fachexpert:innen gestaltet, damit sowohl historische und fachliche Anforderungen als auch die Anliegen der Volksgruppe berücksichtigt werden.

Der Volksgruppenbeirat der Roma hat im Rahmen des Prozesses beschlossen, zwei zentrale Standorte für die Errichtung der Gedenkstätte in Betracht zu ziehen: den Schmerlingplatz (Grete-Rehor-Park) vor dem Justizpalast im 1. Bezirk sowie den Weghuberpark vor dem Justizministerium im 7. Bezirk.

Darüber hinaus wurden weitere Standorte in verschiedenen Wiener Gemeindebezirken geprüft. Diese fanden seitens der Volksgruppe jedoch keine Zustimmung, so dass die weiteren Überlegungen auf die beiden genannten Standorte fokussiert wurden.

Die fachlichen Einschätzungen der Stadt Wien haben für diese Standorte unterschiedliche Rahmenbedingungen aufgezeigt. Der Weghuberpark wurde grundsätzlich als umsetzbarer Standort bewertet. Hinsichtlich des Schmerlingplatzes (Grete-Rehor-Park) bestehen offene Fragen, die derzeit geprüft werden. Die Entscheidung über den Standort erfolgt im Rahmen der Zuständigkeiten der Stadt Wien.

Für Mitte April ist eine Besprechung mit den Mitgliedern der Volksgruppe zur Standortdiskussion vorgesehen, um die offenen Fragen zu klären und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Parallel zur Standortfrage laufen seitens des Nationalfonds die Vorbereitungen für einen künstlerischen Wettbewerb zur Umsetzung der Gedenkstätte. Die entsprechenden Grundlagen werden unter Einbindung der Volksgruppe sowie unter Berücksichtigung fachlicher und inhaltlicher Vorgaben entwickelt.

Stand April 2026