Nationalrat beschließt das Nationalfondsgesetz

Am 1. Juni 1995 beschließt der Nationalrat das Nationalfondsgesetz.

Der Nationalfonds wurde beim Nationalrat eingerichtet, um seine Bedeutung zu unterstreichen und zum Ausdruck zu bringen, dass sich das oberste Organ des österreichischen Volkes, die Volksvertretung, für die Einrichtung des Fonds und seine Zielsetzung verantwortlich sieht.