Projektförderung des Nationalfonds
Seit 1996 fördert der Nationalfonds gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Projekte. Bei der Projektförderung finden alle Opfergruppen des Nationalsozialismus Berücksichtigung. Der Nationalfonds legt bei der Vergabe der Fördergelder sein Hauptaugenmerk auf die noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus. Daher werden insbesondere soziale, medizinische sowie psychotherapeutische Projekte unterstützt, die den Opfern direkt zugute kommen. Darüber hinaus werden aber auch Projekte gefördert, die der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dienen, an das nationalsozialistische Unrecht erinnern oder das Andenken an die Opfer wahren. Bildungspolitischen Projekten und Gedenkprojekten kommt ein besonders hoher Stellenwert zu.
Die Projektfinanzierung erfolgt aus Budgetmitteln des Nationalfonds; bis 2010 standen auch die Mittel des Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus für Projektförderungen zur Verfügung. Seit 2013 werden verbleibende Mittel der Mietrechtsentschädigung für Programme zugunsten von NS-Opfern verwendet.
Statistik zur Projektförderung, Stand: Februar 2022
Fördermittel | Anzahl | Fördersumme |
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Gesamt | 2.492 | 35,29 Millionen Euro |
Nationalfonds Budget | 2.221 | 23,77 Millionen Euro |
Restmittel gem. § 2b NF-G | 74 | 3,14 Millionen Euro |
"Raubgold"-Fonds | 197 | 8,37 Millionen Euro |