Antragstellung an den Nationalfonds

Individualzahlungen

Über Anträge auf Leistung einer Gestezahlung oder einer der anderen Individualzahlungen entscheidet in mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen das Komitee des Nationalfonds. Bitte beachten Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Gesetezahlung.

Anträge können laufend eingebracht werden. Für eine Antragstellung besteht keine Frist.

Projektförderung

Anträge für Projektförderungen können laufend eingereicht werden. Das Komitee und das Kuratorium des Nationalfonds entscheiden über die zur Förderung eingereichten Projekte zweimal im Jahr.

Die Voraussetzungen, Einreichung, Fristen und das Antragsformular für die Projekteinreichung finden Sie unter Informationen zur Antragstellung und Abwicklung.

Die weiteren Voraussetzungen sind in den Richtlinien geregelt und zu beachten.