Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erhielt 1998/99 durch das Kunstrückgabegesetz (Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl. I 181/1998) den Auftrag, "erblose" Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten von NS-Opfern zu verwerten.