Weitere Aufgaben des Nationalfonds

Der Nationalfonds ist für die jährliche Vergabe des mit 30.000 Euro dotierten „Simon-Wiesenthal-Preises“ zuständig, der besonderes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und für Aufklärung über den Holocaust würdigt.

Der Nationalfonds unterstützt sowohl Überlebende als auch ihre Familien, indem er die Durchführung von Familienrecherchen anbietet.

Mit der Errichtung einer Gedenkstätte für die in der Shoah ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich soll das Bewusstsein für das Gedenken bewahrt bleiben, für das heutige Österreich sowie auch für seine zukünftigen Generationen.

2019 wurde die Novelle zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, die künftig einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen ermöglicht.

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erhielt 1998/99 durch das Kunstrückgabegesetz (Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl. I 181/1998) den Auftrag, "erblose" Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten von NS-Opfern zu verwerten.

Österreich ist seit 2001 aktives Mitglied in der International Holocaust Remembrance Alliance, IHRA (bis 2012: Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance, and Research, ITF). Als Koordinierungsstelle in Österreich fungiert der Nationalfonds.

In Umsetzung des Washingtoner Abkommens wurde der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 2001 durch Gesetzesnovelle (BGBl. I Nr. 11/2001) mit der Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände betraut.