Unterstützung bei Grabgebühren verstorbener NS-Überlebender aus den Reihen der Roma und Sinti

Der Nationalfonds unterstützt Personen, in deren Obhut das Grab eines/r Überlebenden des Nationalsozialismus aus den Reihen der Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze liegt.
 
Die österreichischen Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze waren aufgrund ihrer Abstammung einer systematischen Verfolgung im Nationalsozialismus ausgesetzt. Auch nach 1945 wurde die Volkgruppe weiterhin auf gesellschaftlicher und staatlicher Ebene diskriminiert und viele von ihnen lebten in schwierigsten Verhältnissen. Die finanzielle Unterstützung durch den beim Nationalrat eingerichteten Nationalfonds stellt einen bedeutenden Schritt dar, der in einer gemeinsamen Verantwortung gegenüber dem Schicksal der österreichischen Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze liegt. Darüber hinaus würdigt diese Unterstützung die Vielfalt der Volksgruppen, die einen wesentlichen Bestandteil der kulturellen Diversität Österreichs ausmachen.
Die finanzielle Unterstützung ist für Grabgebühren von verstorbenen Überlebenden des Nationalsozialismus bestimmt, die als Angehörige der Volksgruppe der Roma und Romnja sowie Sinti und Sintizze unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden und deren Gräber auf dem Gebiet der Republik Österreich liegen.
 
Die finanzielle Unterstützung wird auf Antrag gewährt und deckt 50 Prozent der anfallenden Grabgebühren ab dem 01. Jänner 2024.
 
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Richtlinien für die Unterstützung bei Grabgebühren.

Daten zum Antragsteller:

Bankverbindung:

Daten zur bestatteten Person:

Daten zum Friedhof:

Dateien:

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