Erinnerung im Dialog – Stimmen der "Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher"
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus bringen im Rahmen des Projekts „Erinnerung im Dialog“ zwei Forschungsaufenthalte/Residencies für die Dauer von drei Monaten (ab Mai 2026) zur Ausschreibung.
Mit der Novelle des § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) von 2019, welche einem erweiterten Kreis von Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht, unterstreicht die Republik Österreich erneut den Willen, sich ihrer historischen Verantwortung zu stellen. Rund 40.000 Personen haben seither bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
Ziel des Projekts ist die Erforschung, Dokumentation und Sicherung der persönlichen und familiären Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“, die gemäß § 58c StbG die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben, und die aktive Einbindung dieser Geschichten in eine lebendige und generationenübergreifende Erinnerungskultur in Österreich.
Für jeden Forschungsaufenthalt werden die Kosten für Flug, Visagebühren, Unterkunft sowie eine angemessene ortsübliche Aufwandsentschädigung übernommen. Die Richtwerte für die monatliche Aufwandsentschädigung betragen ca. 1.500 EUR für London/Vereinigtes Königreich und ca. 2.000 EUR für Tel Aviv/Israel. Die endgültige Summe wird je nach Projektdesign, Unterbringung und institutioneller Anbindung individuell festgelegt.
Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Bewerbungen können Sie bis 27. Februar 2026 elektronisch über folgenden Link einreichen: