Projektförderung: Antragstellung und Abwicklung

Voraussetzungen

Der Nationalfonds kann Projekte unterstützen,

  • die Opfern des Nationalsozialismus und deren Nachkommen zugutekommen;
  • die der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer, aber auch der Rolle der Täter und Täterinnen und Mitläufer und Mitläuferinnen dienen;
  • die an das nationalsozialistische Unrecht erinnern, indem sie das Gedenken fördern oder der Förderung und Verbreitung von Wissen über den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer dienen;
  • Bildungs- und Schulprojekte;
  • die der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seiner Nachgeschichte dienen.

Die weiteren Voraussetzungen sind in den Richtlinien geregelt und zu beachten.

Einreichung

Um einen Antrag auf Projektförderung beim Nationalfonds einzureichen, füllen Sie bitte das Online-Antragsformular aus. Als Beilagen zum Antrag sind elektronisch hochzuladen:

  1. detaillierte Projektbeschreibung (Konzept)
  2. Nachweise über eine allfällige Co-Förderung sowie
  3. allfällige weitere Unterlagen zum Projekt

Fristen

Anträge können beim Nationalfonds laufend eingereicht werden. Das Komitee und das Kuratorium des Nationalfonds entscheiden über die zur Förderung eingereichten Projekte viermal im Jahr.

Die Einreichfristen für die Beschlussfassung durch das Kuratorium sind: 1. Februar, 1. April, 1. September und 1. November (ab 2025).

Nach der Zuerkennung

Im Falle einer Zuerkennung der Projektfördermittel wird dem/der AntragstellerIn ein Fördervertrag zugeschickt, der von dem/der AntragstellerIn unterzeichnet und an den Nationalfonds übermittelt werden muss.

Projektabschluss

Die AntragstellerInnen verpflichten sich, einen Hinweis auf die Förderung des Nationalfonds unter Wiedergabe des Nationalfonds-Logos am Projekt auszuweisen.

Jede/r ProjektbetreiberIn muss innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung des vom Nationalfonds geförderten Projekts eine geordnete und nachvollziehbare Abrechnung vorlegen, aus der die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ersichtlich ist.

Zusätzlich sind Belegexemplare und ein Projektbericht mit Fotos an den Nationalfonds zu übermitteln und die Genehmigung zu erteilen, Fotos, Texte und andere Materialien zum Projekt auf der Website des Nationalfonds zu veröffentlichen.