Projektförderung: Antragstellung und Abwicklung

Voraussetzungen

Der Nationalfonds kann Projekte unterstützen,

  • die Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen,
  • der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dienen,
  • an das nationalsozialistische Unrecht erinnern oder
  • das Andenken an die Opfer wahren.

Projekte sollen den Opfern des nationalsozialistischen Regimes direkt oder indirekt zugute kommen bzw. der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seiner Folgen dienen. Die Projektvorhaben sollen dieser Zweckwidmung entsprechen und einen deutlichen Österreichbezug aufweisen. Die weiteren Voraussetzungen sind in den Richtlinien geregelt und zu beachten.

Grundsätzlich nicht Gegenstand der Förderung sind Projekte, die ein Bauvorhaben oder Infrastrukturkosten zum Inhalt haben; Projekte von Einzelpersonen sowie die Erstellung von Diplomarbeiten, Dissertationen und dergleichen sind ebenfalls grundsätzlich nicht Gegenstand der Unterstützung.

Einreichung

Um einen Antrag auf Projektförderung beim Nationalfonds einzureichen, füllen Sie bitte das Online-Antragsformular aus. Als Beilagen zum Antrag sind elektronisch hochzuladen:

  1. detaillierte Projektbeschreibung (Konzept)
  2. Nachweise über eine allfällige Co-Förderung sowie
  3. allfällige weitere Unterlagen zum Projekt

Fristen

Anträge können beim Nationalfonds laufend eingereicht werden. Das Komitee und das Kuratorium des Nationalfonds entscheiden über die zur Förderung eingereichten Projekte zweimal im Jahr.

Anträge für die Frühjahrssitzung müssen spätestens am 1. Februar (Achtung, neue Frist!) beim Nationalfonds einlangen. Anträge für die Herbstsitzung müssen spätestens am 1. September einlangen.

Nach der Zuerkennung

Im Falle einer Zuerkennung der Projektfördermittel wird dem/der AntragstellerIn ein Genehmigungsschreiben zugeschickt. Diesem Schreiben ist eine Verpflichtungserklärung beigelegt, die von dem/der AntragstellerIn unterzeichnet und an den Nationalfonds übermittelt werden muss.

Projektabschluss

Die AntragstellerInnen verpflichten sich, einen Hinweis auf die Förderung des Nationalfonds unter Wiedergabe des Nationalfonds-Logos am Projekt auszuweisen.

Jede/r ProjektbetreiberIn muss innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung des vom Nationalfonds geförderten Projekts eine geordnete und nachvollziehbare Abrechnung vorlegen, aus der die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel entsprechend den Erläuterungen für die AntragstellerInnen ersichtlich ist.

Zusätzlich sind Belegexemplare und/oder ein Projektbericht mit Fotos an den Nationalfonds zu übermitteln und die Genehmigung zu erteilen, Fotos, Texte und andere Materialien zum Projekt auf der Website des Nationalfonds zu veröffentlichen.