Inhaltlicher Schwerpunkt für Projektförderungen in den Jahren 2025 und 2026

Das Kuratorium des Nationalfonds hat eine Schwerpunktsetzung für Projektförderungen gem. § 2 Abs. 3 Nationalfondsgesetz für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Auf Empfehlung des Komitees wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten gelegt, die der Identifikation und Bekämpfung von Desinformation in Online-Medien dienen. Im Fokus stehen dabei vor allem Projekte, die darauf abzielen, Desinformationen entgegenzuwirken, welche den Holocaust relativieren oder die Erinnerungskultur unterminieren.

Insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 kursieren in Online-Medien in massiver Form Desinformationsnarrative, die auf eine Relativierung des Holocaust und eine Delegitimierung des Gedenkens an die Verbrechen des Holocaust und dessen Opfer gerichtet sind. Auch wenn solche Narrative nicht notwendigerweise die Schwelle strafrechtlicher Verfolgbarkeit überschreiten, haben sie oft mindestens ebensolche Auswirkungen. Die Bekämpfung solcher Desinformation muss daher durch die Erarbeitung von Inhalten erleichtert werden, die den Nutzerinnen und Nutzern von Online-Medien, vor allem solchen, die bereit sind, aktiv gegen solche Desinformation aufzutreten, verfügbar gemacht werden können. Diese Inhalte sind auch wichtig, um entsprechende desinformative Inhalte zu isolieren („flagging“) und den Plattformen Argumente in die Hand zu geben, solche Inhalte zu blockieren.

Der Schwerpunkt lautet:

Unterstützung von Projekten, die der Identifikation und Bekämpfung einer solchen Desinformation in Online-Medien dienen, die auf eine Relativierung des Holocaust und eine Unterminierung der Erinnerungskultur gerichtet ist, bzw. dies zur Folge hat.

Für den Schwerpunkt steht im Jahr 2025 ein Drittel des Projektförderungsbudgets bereit. Über die Höhe des Budgets für den Förderschwerpunkt im Jahr 2026 wird im Herbst 2025 entschieden.