Außerordentliche Gestezahlung

Hier finden Sie Informationen zur außerordentlichen Gestezahlung an alle Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich: Grundlagen, Anforderungen, das PDF-Formular, Hinweise zum Ausfüllen des Formulars, Möglichkeiten zum Einreichen des Formulars und Informationen zur Bearbeitung und Auszahlung.

1. Grundlage

Die österreichische Bundesregierung hat am 20. September 2023 beschlossen, allen lebenden Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich weitere Unterstützung zukommen zu lassen. Damit bekräftigt Österreich seine besondere Verantwortung gegenüber den Verfolgten des NS-Regimes.

Der Beschluss der Bundesregierung sieht eine einmalige außerordentliche Gestezahlung des Nationalfonds in Höhe von 5.087,10 Euro an alle Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich nach den Kriterien des Nationalfonds vor.

2. Voraussetzungen

Personen, die vom Nationalfonds als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden und bereits eine Gestezahlung erhalten haben, brauchen keinen weiteren Antrag zu stellen. Um die außerordentlichen Gestezahlung zu erhalten, sind dem Nationalfonds aktuelle Kontaktdaten, eine Bankverbindung sowie eine aktuelle Lebensbescheinigung zu übermitteln.

Der Nationalfonds hat Ende Oktober 2023 die berechtigten Personen postalisch kontaktiert und ein Formular zur Aktualisierung der Kontakt- und Bankdaten sowie für die Lebensbestätigung beigelegt.

Sie können dieses Formular auch als interaktives PDF hier herunterladen und elektronisch ausfüllen:

4. Hinweis zum Ausfüllen des Formulars

Mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular stimmen Sie dem Erhalt einer außerordentlichen Gestezahlung zu. Bitte geben Sie auf dem Formular an, in welcher Form Sie die Zahlung erhalten möchten.

Um die außerordentliche Gestezahlung an Sie durchführen zu können, benötigt der Nationalfonds eine aktuell beglaubigte Lebensbestätigung. Die Lebensbestätigung kann von einer amtlichen Dienststelle (z.B. Sozialversicherungsträger, Gemeindeamt, Bezirksverwaltung, Polizei, Gericht), einem Notar, einer österreichischen Vertretungsbehörde (z.B. Botschaft, Konsulat), einer staatlichen Betreuungseinrichtung oder einem Arzt ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Lebensbestätigung am 20. September 2023 oder später ausgestellt sein muss.

Sollten Sie die Möglichkeit haben, das Büro des Nationalfonds persönlich aufzusuchen, benötigen wir keine Bestätigung derartiger Institutionen, bitten Sie aber, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, einen Termin telefonisch unter +43 1 408 12 63 oder per E-Mail an office@nationalfonds.org zu vereinbaren. Die Büroadresse des Nationalfonds ist: Kirchberggasse 33–35, 1070 Wien. Parteienverkehrszeiten sind Montag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr.

5. Formular übermitteln

Sie können das vollständig ausgefüllte und von Ihnen und der beglaubigenden Stelle unterzeichnete Formular per E-Mail an office@nationalfonds.org, per Fax +43 1 408 12 63 500 oder per Post übermitteln an:

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
Parlament
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien
Österreich

Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und von Ihnen und der beglaubigenden Stelle unterzeichnete Formular hier hochladen:

Bitte geben Sie zur Identifikation Vorname, Nachname und Geburtsdatum der begünstigten Person ein:

Bitte laden Sie hier das ausgefüllte Formular hoch:

In der Datenschutzinformation erfahren Sie, wie der Nationalfonds Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Bitte rechnen Sie 8 plus 7.

6. Bearbeitung und Auszahlung

Nachdem das ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Nationalfonds eingelangt ist, kann die Auszahlung der außerordentlichen Gestezahlung in die Wege geleitet werden.

Der Nationalfonds wird mit den Auszahlungen 2023 bei den ältesten Geburtsjahrgängen beginnen und diese 2024 fortsetzen.

Für Rückfragen können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalfonds kontaktieren.