Grundlagen der Sanierung

Die Erhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau wurde von der Republik Österreich mit einem Betrag von 6 Millionen Euro unterstützt. Einerseits sollte damit die Stiftung Auschwitz-Birkenau dotiert und andererseits die notwendige Sanierung des Gebäudes Block 17 durchgeführt werden. Der Nationalfonds wurde mit der Abwicklung dieser Aufgaben 2011 gesetzlich beauftragt (BGBl. I Nr. 128/2011).

Der Nationalfonds tätigte die erforderlichen baulichen Vorbereitungen (statische Befundung des Gebäudes, Entwicklung eines Sanierungskonzepts, Durchführung von konservatorischen Untersuchungen und Neuvermessung des Gebäudes). Bei der Planung und Durchführung der Sanierung wurde der Nationalfonds durch externe ExpertInnen unterstützt.

Mit Unterstützung des damaligen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, der Österreichischen Botschaft in Warschau und dem Honorarkonsulat in Krakau legte der Nationalfonds im November 2014 mit dem Museum – dem Eigentümer des Gebäudes – vertraglich die konkreten Sanierungsmaßnahmen fest. Dem Nationalfonds fiel dabei die Rolle des Bauherrn zu, wobei jegliche bauliche Beauftragungen vom Museum freizugeben und die Abnahmen der erbrachten Leistungen gemeinsam mit diesem durchzuführen waren.

Auf Grundlage des vereinbarten Maßnahmenkatalogs und der vom Nationalfonds durchgeführten Untersuchungen (statische und geotechnische Befundung, technische Inventarisierung des Gebäudes, konservatorische Untersuchungen) schrieb der Nationalfonds in Abstimmung mit dem Museum Anfang 2015 die Generalplaner-Leistungen aus und beauftragte die Erstellung des „konservatorischen Programms“. Im Oktober 2015 wurde nach einem zweistufigen Vergabeverfahren einem polnischen Planungsbüro der Zuschlag erteilt. Die Einreichung des Bauprojekts erfolgte Ende des Jahres 2016. Das dreistufige Bauverfahren (Denkmalschutz) endete mit Erlangung der Baubewilligung im April 2017.

Mitte des Jahres 2017 legte der polnische Generalplaner die Erstfassung der Ausführungsplanung, der technischen Beschreibungen, der Leistungsverzeichnisse und der Kostenschätzungen der Gewerke vor. Danach begannen die komplexen Abstimmungsprozesse mit dem Museum, den polnischen Behörden und dem österreichischen Architekten der Ausstellung.

Parallel zu den bautechnischen Unterlagen wurden seitens des Nationalfonds bis Herbst 2018 die rund 800 Seiten der in Polnisch und Deutsch verfassten Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen für die Generalunternehmerleistungen erstellt und mit dem Museum abgestimmt. Aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Rechtssysteme (österreichisches Vergaberecht – polnisches Baurecht) mussten österreichische und polnische Anwälte hinzugezogen sowie die Richtlinienkataloge für Bauarbeiten am Gelände der Gedenkstätte in die Anforderungen eingearbeitet werden.

Der Komplexität des Projektes Rechnung tragend (Investor: Nationalfonds, Eigentümer des Gebäudes: Museum, Gebäude eingetragen in der höchsten Denkmalschutzkategorie) wählte der Nationalfonds ein zweistufiges Verhandlungsverfahren und startete die Ausschreibung der Bauleistungen am 30. November 2018.

Zusätzlich entwarf der Nationalfonds Ende 2018 in Kooperation mit den technischen Experten eine Organisationsstruktur für die Bauphase und erarbeitete Leistungsbeschreibungen für die zukünftig notwendigen Positionen des Baumanagements in Österreich und Polen sowie der erforderlichen Fachaufsichten. Daraus resultierend erfolgten die Vergaben der Positionen „Österreichisches Baumanagement“, „Polnische Investorenaufsicht“, und des „Generalunternehmers“ im Spätsommer 2019

Die Eröffnung der Baustelle erfolgte offiziell am 11. September 2019

Bauphase

Von Herbst 2019 bis Herbst 2021 führte der Nationalfonds die Generalsanierung und Konservierung des Gebäudes durch. Die Sanierungsmaßnahmen zielten darauf ab, die gesamte Tragstruktur des Blocks zu verbessern und beide Stockwerke als Ausstellungsräume nutzen zu können.

Die Umsetzung gestaltete sich zeitintensiv, da für den Umgang mit – zum Teil erst durch die Sanierung zu Tage gebrachten – baulichen Originalelementen (Mauern/Sanitäranlangen) technische Lösungen in Einklang mit den Vorgaben des Denkmalschutzes gefunden werden mussten. Im April 2020 wurde im Zuge von Maßnahmen zu Erhaltung von originalen Mauerwerksteilen im Erdgeschoß ein Kaminzug freigelegt, unter dem von Häftlingen versteckte Objekte zu Tage traten, unter anderem Messer, Gabeln, Haken, Scheren, Lederstücke, Schusterwerkzeug und Teile von Schuhen. Die Gegenstände wurden behutsam geborgen, dokumentiert und der konservatorischen Abteilung des Museums übergeben. Trotz massiver Einschränkungen aufgrund der Covid 19-Pandemie konnten die Sanierungsmaßnahmen nahezu planmäßig vorangetrieben werden, sodass Sanierung und Einbau der neuen Ausstellung im September 2021 abgeschlossen werden konnten.

Geschichte des Ausstellungsgebäudes – Häftlingsblock 17

Häftlingsunterkunft
Block 17 befindet sich im „Stammlager“ des Lagerkomplexes Auschwitz-Birkenau und beinhaltet Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Erhaltenen Bauplänen zufolge wurde der Block 17 im Zuge des im Juni 1941 begonnenen Lagerausbaus durch Häftlinge errichtet. Während des Lagerbestehens wurden die Kellerräume des Blocks als Lebensmittel- und Werkzeuglager, als Arbeitsort des Kommandos, das sich mit der Vorbereitung der Mahlzeiten beschäftigte und als Lagerwerkstätte genutzt.

Im Erdgeschoß befanden sich Wohnräume für Häftlinge, aufgeteilt in vier große Schlafräume, kleinere Wasch-, Umkleideräume und Toiletten. Das Obergeschoß war dreigeteilt, zwei große Räume wurden als Wohnräume für Häftlinge verwendet, ein kleinerer Raum diente als Stube/Kammer des „Blockältesten“. Der „Blockälteste“ war selbst Häftling und hatte die Verantwortung, dass sämtliche für den Block geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Archivquellen zufolge wurde das Dachgeschoß, welches ebenfalls in drei Räume aufgeteilt war, sporadisch von den Blockältesten für Strafvollstreckungen genutzt, es kann jedoch auch als Wohnraum für Häftlinge gedient haben.

Sämtliche Stockwerke sind durch ein zentral gelegenes Treppenhaus verbunden.

Nach der Befreiung 1945
Das Treppenhaus, die Räume im Dachgeschoß und der Keller blieben nach Kriegsende architektonisch unverändert. Erst 1978 wurde im Erdgeschoß die österreichische Länderausstellung und in den 1980er Jahren im Obergeschoß die Länderausstellung des damaligen Jugoslawiens eingebaut.

Im Zuge der Vorbereitung dieser Ausstellung wurden Erdgeschoß und Obergeschoß des Hauses umgebaut, um an die Ausstellungsbedürfnisse angepasst zu werden. Im Erdgeschoß wurden unter anderem Trennwände entfernt und – als gestalterische Elemente – neue Ziegelwände, eine in Gehrichtung ansteigende Bodenaufschüttung (als Symbol für die „Rampe“ in Birkenau) und Pfeiler mit quer verlaufenden Drähten in Nachbildung des Stacheldrahts des Lagers errichtet (siehe Ausstellung 1978).
Das gesamte ehemalige Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau – somit auch Block 17 – steht unter Denkmalschutz und gilt seit 1979 als UNESCO-Welterbe.