Anlässlich des 50. Jahrestages der Unabhängigkeitserklärung und damit der Wiederherstellung der Republik Österreich am 27. April 1995 trat das Gesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus in Kraft, das heute vor 30 Jahren kundgemacht wurde.
Das Kuratorium des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe tagte heute unter dem Vorsitz des Zweiten Präsidenten des Nationalrates, Peter Haubner, erstmals in der aktuellen Gesetzgebungsperiode.
Seit 1995 steht der Nationalfonds für die Anerkennung der aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten und für ihr Andenken, das der Nationalfonds mit zahlreichen Projekten unterstützt. In diesem Sinne setzt der Nationalfonds im Juni ein Zeichen der Solidarität mit der LGBTIQ+-Community und …