Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus den Reihen der Rom:nja und Sinti:zze

Der Nationalfonds ist seit der Gesetzesnovelle 2024 mit der Planung, Errichtung und künftigen Instandhaltung einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus den Reihen der Rom:nja und Sinti:zze betraut.

Eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus aus der Volksgruppe der Rom:nja und Sinti:zze ist weit mehr als ein bauliches Vorhaben. Sie steht für die Verantwortung, an den nationalsozialistischen Völkermord zu erinnern und dessen Opfer angemessen zu würdigen.

Eine zentrale Gedenkstätte in der Bundeshauptstadt trägt dazu bei, eine bislang zu wenig sichtbare Opfergruppe stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und den nationalsozialistischen Völkermord an den Rom:nja und Sinti:zze in der österreichischen Erinnerungskultur zu verankern.

Dem Nationalfonds ist es ein wesentliches Anliegen, die Mitglieder der Volksgruppe sowie den Volksgruppenbeirat in den gesamten Planungs- und Errichtungsprozess einzubinden. Dieser wird dialogorientiert und unter Zuziehung von Fachexpert:innen gestaltet, damit sowohl historische und fachliche Anforderungen als auch die Anliegen der Volksgruppe berücksichtigt werden.

Gruppenbild mit Emmerich Gärtner-Horvath (Mitte), Nationalfonds-Vorständin Judith Pfeffer (rechts) sowie Mitglieder des Volksgruppenbeirat und Vertreter:innen der Vereine am 17. April 2026 im Parlament.
Nationalfonds/Johannes Zinner

Standort für die Gedenkstätte

Die Gedenkstätte wird im Weghuberpark vor dem Justizministerium im 7. Wiener Gemeindebezirk errichtet.

Der Standort wurde im Rahmen eines vom Nationalfonds koordinierten, breit angelegten Abstimmungsprozesses unter Einbindung der Vertreter:innen der Volksgruppe und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Stadt Wien festgelegt. Dabei wurden unterschiedliche Perspektiven und Anforderungen zusammengeführt, die nun die Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte bilden.

Am Weghuberpark liegen die erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Gedenkstätte vor. Die zuständigen Fachstellen der Stadt Wien haben die grundsätzliche Umsetzbarkeit an diesem Standort bestätigt.

Der Bezirk, der den Weghuberpark unterstützt, hat seine Zustimmung bekräftigt und spricht sich ausdrücklich für die Errichtung der Gedenkstätte an diesem Standort aus.

Zur abschließenden Standortentscheidung fand am 17. April 2026 im Parlament ein Termin statt, bei dem offene Fragen und zentrale Aspekte hinsichtlich des Standortes erörtert wurden. Der Volksgruppenbeirat sowie Vertreter:innen der Volksgruppe sprachen sich dabei einstimmig für den Weghuberpark als Standort für die Errichtung der Gedenkstätte aus.

Der Weghuberpark vor dem Justizministerium im siebenten Wiener Gemeindebezirk aus der Vogelperspektive, im Vordergrund die Museumsstraße und U-Bahnausgang.
Nationalfonds/Johannes Zinner

Künstlerischer Wettbewerb zur Gestaltung der Gedenkstätte

Mit der Entscheidung für den Standort tritt das Projekt in die nächste Phase: Die Vorbereitungen für den künstlerischen Wettbewerb zur Gestaltung der Gedenkstätte werden nun weitergeführt.

Ein wichtiger inhaltlicher Grundstein wurde bereits am 27. Februar 2026 gelegt. Im Rahmen eines gemeinsamen Workshops im Parlament setzten sich Vertreter:innen der Community intensiv mit den Grundlagen der Gedenkstätte auseinander. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche inhaltliche Aussage sie treffen soll, wie diese im öffentlichen Raum sichtbar wird und welche Wirkung die Gedenkstätte entfalten kann.

Auf dieser Basis werden die inhaltlichen und künstlerischen Grundlagen nun fortgesetzt, weiterhin unter enger Einbindung der Volksgruppe und Berücksichtigung der rechtlichen sowie fachlichen Rahmenbedingungen.

Der künstlerische Wettbewerb ist als zweistufiges, europaweites Verfahren konzipiert. Die Ausschreibung wird im Herbst 2026 starten.

Die Fertigstellung der Gedenkstätte ist für 2029 geplant.

Stand 23. April 2026